Kleine Anfrage 167 – Fördert das Land weiterhin Sozialtickets im Kreis Lippe?

Bislang fördert das Land die Bereitstellung von vergünstigten ÖPNV-Angeboten für bedürftige Personen mit 40 Millionen Euro jährlich aus dem Landeshaushalt. Auch im Kreis Lippe werden in verschiedenen Städten und Gemeinden damit Sozialtickets bezuschusst, die kostengünstige Mobilität etwa für Menschen, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Grundsicherung im Alter oder Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, überhaupt erst ermöglichen. Oftmals wird der Kreis der Sozialticket-Berechtigten auch um Geringverdiener oder Wohngeldempfänger erweitert. Mit dem Wegfall entsprechender Angebote wären deren Teilhabemöglichkeiten erheblich eingeschränkt. Vor der Landtagswahl hatten CDU und FDP auf die Abschaffung der Sozialticketförderung gedrängt. Im Koalitionsvertrag findet sich keine Aussage zu dem Thema.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. In welcher Höhe hat das Land in den Jahren 2015, 2016 und bislang im aktuellen Jahr 2017 Landesmittel für die Förderung von Sozialtickets in Lippe zur Verfügung gestellt (bitte einzeln nach Kommunen aufschlüsseln)?
  2. Plant die Landesregierung eine Förderung von Sozialtickets beizubehalten?
  3. Welche Veränderungen plant die Landesregierung bei der Sozialticketförderung, die sich auf eine Förderung im Kreis Lippe auswirken könnten?
  4. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die derzeitigen im Rahmen des Arbeitslosengeldes II gezahlten Regelsätze ausreichend sind, um die Teilhabe von Empfängern der Sozialleistungen an Mobilitätsangeboten zu gewährleisten?

Dr. Dennis Maelzer
Jürgen Berghahn

Antwort Kleine Anfrage 167