Kleine Anfrage 437 – Keine tarifgerechte Entlohnung von Beschäftigten in den Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes? Was tut die Landesregierung?

In der aktuellen Medienberichterstattung (WDR Lokalzeit OWL vom 10.10.2017, Neue West-fälische vom 11.10.2017 sowie Lippische Landeszeitung vom 12.10.2017) wird darüber berichtet, dass der Betreiber der Zentralen Unterbringungseinrichtung des Landes NRW in Oerlinghausen, die DRK Betreuungsdienste Westfalen-Lippe gGmbH, trotz anders lautender Zu-sagen nun die Verträge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter doch nicht vom DEHOGA-Tarif auf den DRK-Reformtarif umstellen will.

Seit kurzem sei, so kann man der Berichterstattung entnehmen, die Anwendung des DRK-Reformtarifvertrages von der Betreuungsgesellschaft nicht mehr gewollt. „Stattdessen sollen lediglich die Gehälter an die Werte des Reformtarifvertrages angeglichen werden (…). Zuschläge, Zulagen, Altersversorgung und andere Leistungen aus dem Reformtarifvertrag sollen (…) explizit nicht eingeführt werden.“ (Neue Westfälische, Onlineausgabe 11.10.2017)

Im April 2017 hat es mit der ehemaligen Landesregierung, Abgeordneten aus der Region und den zuständigen VERDI-Vertretern intensive Gespräche gegeben. In der Folge einigten sich, auch unter Mitwirkung des Ministeriums, die DRK und Verdi darauf, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Einrichtung zukünftig ihrer Qualifikation und ihren Aufgaben angemessen vergütet werden sollten.

Ein entsprechendes Ergebnis vermeldete das DRK in einer Pressemitteilung Anfang Mai 2017: „Das Deutsche Rote Kreuz Westfalen-Lippe freut sich, mitteilen zu können, dass aufgrund der wesentlich veränderten Anforderungen in der Flüchtlingsarbeit nunmehr vom DEHOGA-Tarif auf den DRK-Tarif (ähnlich TVöD) umgestellt wird. Nach Gesprächen mit dem Betriebsrat des DRK und unter enger Einbindung des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen haben sich alle Beteiligten konstruktiv und zielführend in den Umstellungsprozess eingebunden“.

Erst nach dem Regierungswechsel im Mai d.J. scheint sich sowohl das DRK, als auch die neue Landesregierung an die bisher getroffenen Absprachen nicht mehr halten zu wollen.

Das Arbeitsgericht Detmold hat mittlerweile am 11.10.2017 festgestellt, dass es sich bei der Übernahme des Betriebs durch das DRK von den Johannitern zum 01.02.2017 um einen Betriebsübergang nach § 613 a BGB handelt und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deshalb nach den bisherigen Bedingungen beschäftigt werden müssten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wann hatte die Landesregierung Kenntnis davon, dass die Betreibergesellschaft „DRK Betreuungsdienste Westfalen-Lippe gGmbH“ die im Mai sowohl der Landesregierung als auch der Gewerkschaft zugesagte Umstellung auf den DRK-Tarif für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Landeseinrichtungen nun doch nicht durchführen will?
  2. Welche Maßnahmen plant die neue Landesregierung, um bei der Betreibergesellschaft „DRK Betreuungsdienste Westfalen-Lippe gGmbH“ erneut auf eine leistungsgerechte Vergütung hinzuwirken?
  3. Die zeitliche Abfolge legt nahe, dass die Umstellung des Tarifvertrages für das DRK erst seit dem Regierungswechsel kein Thema mehr ist. Welche Gespräche haben zu welchem Zeitpunkt nach Antritt der neuen Landesregierung mit der Betreibergesellschaft „DRK Betreuungsdienste Westfalen-Lippe gGmbH“ stattgefunden, die sich nun nicht mehr an die Absprachen mit der Vorgängerregierung gebunden sieht?
  4. Welchen Einfluss kann die Landesregierung generell auf die Vergütung von Mitarbeite-rinnen und Mitarbeitern in landeseigenen Flüchtlingseinrichtungen nehmen?
  5. Wie beurteilt die Landesregierung dieses offensichtliche Lohndumping, also die Tatsache, dass hochqualifizierte Fachleute (Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagogen) von den Betreibern landeseigener Einrichtungen nicht angemessen vergütet werden?

Jürgen Berghahn
Christian Dahm
Dr. Dennis Maelzer
Ellen Stock

Antwort Kleine Anfrage 437