Laut CDU/FDP-Koalitionsvertrag ist es das Ziel, mehr Polizei „auf die Straße“ zu bringen. Der Koalitionsvertrag benennt allerdings mit keinem Wort die besondere Rolle des Polizei- Bezirksdienstes, geschweige dessen beabsichtigte personelle Stärkung, wie sie etwa von der SPD im Wahlkampf vertreten wurde.
Auf der aktuellen Internetseite der Polizei NRW 1 (Stand 16.10.2017) heißt es unter der Überschrift „Präsenz vor Ort – der Bezirksdienst“ unter anderem: „Den „Schutzmann an der Ecke“ hat die Polizei nicht aufgegeben. Die über 2.000 Bezirksbeamtinnen und Bezirksbeamten sind und bleiben die Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger im unmittelbaren Wohn- und Geschäftsbereich. In ihren Bezirken versehen sie weitestgehend ihren „Dienst auf der Straße“. So prägen sie durch sichtbare Präsenz und persönliche Ansprechbarkeit den engen, vertrauensvollen Kontakt zwischen der Bevölkerung und der Polizei. Die Bezirksbeamtinnen und -beamten tragen wesentlich zur Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger bei.“
Gleichzeitig wäre mit einer Erhöhung des Polizei-Bezirksdienstes eine Stärkung aller Polizeibehörden verbunden. Dies wäre insbesondere für den Kreis Lippe von Vorteil, da dieser aufgrund der landesweit geringsten Kriminalitätsbelastung, aufgrund der bestehenden Verteilkriterien auch die geringste Polizeidichte in Nordrhein-Westfalen aufweist. Angesichts dessen ist es insbesondere für den Kreis Lippe von Nachteil, dass der Polizei-Bezirksdienst im Koalitionsvertrag keinerlei Erwähnung findet.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
- Wie viele Polizeibeamtinnen und –beamte haben in der Kreispolizeibehörde im Kreis Lippe (aufgeschlüsselt nach Polizeiinspektionen und deren Polizeiwachen) als Bezirksbeamtinnen bzw. –beamte im Bezirksdienst jeweils zum Stichtag 1. Oktober in den Jahren 2016 und 2017 Dienst versehen?
- Nach welchen Kriterien bemisst sich die Anzahl von Bezirksbeamtinnen und –beamten auf den Polizeiwachen bzw. in den Polizeiinspektionen der KPB Lippe?
- Wie hat sich die belastungsbezogene Kräfteverteilung (BKV) auf die Zuweisung von Polizeikräften im Kreis Lippe im Jahr 2017 ausgewirkt (bitte unabhängig von etwaigen Veränderungen bei Sockelstellen ausweisen)?
- Wie steht die Landesregierung zu der Forderung, vor der belastungsbezogenen Kräfteverteilung eine Mindestpolizeidichte festzulegen? 5. Weshalb ist im Koalitionsvertrag eine personelle Stärkung des Polizei-Bezirksdienstes Organisationseinheiten nicht vorgesehen?
Jürgen Berghahn
Dr. Dennis Maelzer
Ellen Stock