Die Landesregierung – namentlich Verkehrsminister Hendrik Wüst – informierte im September den Landtag darüber, dass der Vertrag des Landes zur multimodalen Landesverkehrsuntersuchung 2030 inkl. Erstellung eines ÖPNV-Bedarfsplans gekündigt worden sei. Grund seien „unüberbrückbare Differenzen der Vertragsparteien zum methodischen Vorgehen.“ Aufgrund der nun anstehenden europaweiten Neuausschreibung sei nicht vor 2020 mit einem neuen ÖPNV-Bedarfsplan zu rechnen. Der derzeitige Bedarfsplan ist von 2006, eine Fortschreibung ist also dringend erforderlich.
Im Koalitionsvertrag von CDU und FDP versprechen die Vertragspartner: „Wir werden die Attraktivität des Öffentlichen Personennahverkehrs in der Stadt und auf dem Land erhöhen. Die Leistungsfähigkeit wollen wir über eine optimale Vernetzung, innovative Technologien und Prozessoptimierungen erhöhen.“
Die Regionen, Kreise, Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen haben bereits zahlreiche Projekte für den ÖPNV-Bedarfsplan beim Verkehrsministerium eingereicht, deren Umsetzung dringend notwendig ist. Gerade in den Ballungsräumen des Landes – aber auch in den ländlichen Regionen – sind unzählige berufstätige Pendler, Schülerinnen und Schüler oder auch Studierende auf einen modernen und leistungsstarken sowie umweltfreundlichen ÖPNV angewiesen. Die Durchführung vieler dringlicher Projekte ist nun bis auf weiteres nicht absehbar.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Wie will die Landesregierung das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einhalten, den ÖPNV attraktiver zu gestalten und die Leistungsfähigkeit zu erhöhen, wenn sie es in den kommenden drei Jahren nicht schafft, einen Bedarfsplan zu erstellen?
- Welches sind die „unüberbrückbaren Differenzen“, die zur Beendigung des bestehenden Vertrags führten?
- Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um in der Übergangszeit dringend notwendige Ertüchtigungen oder beantragte Projekte im ÖPNV zu realisieren?
- Welche Maßnahmen wurden nach der Wirtschaftlichkeitsbewertung für den ÖPNV-Bedarfsplan vorgesehen?
- Welche Maßnahmen sind von den Aufgabenträgern für den neuen Bedarfsplan gemeldet worden? Bitte aufgeschlüsselt nach den Verbänden, Maßnahmen und Finanzvolumen.
Jürgen Berghahn