Kleine Anfrage 803 – Maulkorb für Flüchtlingshelfer? Wie geht es mit der Beratung in der ZUE Oerlinghau-sen weiter?

In der aktuellen Medienberichterstattung (Lippische Landeszeitung vom 31.01.2018) wird dar-über berichtet, dass die Flüchtlingshilfe Lippe e.V. mit Ablauf des Monats Februar 2018 keine unabhängige Beratung in der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes für Ge-flüchtete in Oerlinghausen mehr anbieten werde. Zwei Mitarbeiterinnen der Flüchtlingshilfe werde Illoyalität von Seiten des zuständigen Ministeriums vorgeworfen, weil sie aus ihrer Sicht bestehende Missstände in der ZUE Oerlinghausen öffentlich geschildert hätten. Beiden Mitarbeiterinnen werde vom Land eine Weiterarbeit in der ZUE verwehrt. Die Einsetzung eines an-deren erfahrenen Flüchtlingsberaters des Vereins sei ebenso vom Ministerium abgelehnt worden. Der Verein sah sich daraufhin nicht mehr in der Lage, die Flüchtlingsberatung in der Einrichtung fortzuführen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Inwieweit sieht die Landesregierung eine unabhängige Flüchtlingsberatung als Notwendigkeit an, um die Interessen von Geflüchteten zu wahren, aber auch um Konflikte in und um Geflüchteteneinrichtungen herum, zu minimieren?
  2. Aus welchen Gründen wird den Mitarbeiterinnen einer Weiterbeschäftigung in der ZUE Oerlinghausen verwehrt?
  3. Wie lauten etwaige Verhaltensklauseln in den Verträgen mit freien Trägern der Flüchtlingsberatung, die ihren der Mitarbeiter öffentliche Kritik an Zuständen in Einrichtungen in Trägerschaft des Landes untersagen?
  4. Mit welchen zeitlichen Abläufen rechnet die Landesregierung vom Beginn einer Aus-schreibung für einen neuen Träger für die unabhängige Beratung in Oerlinghausen bis hin zur Neubesetzung?
  5. Wie wird in der Übergangszeit eine unabhängige Beratung in der ZUE Oerlinghausen sichergestellt?

Ibrahim Yetim
Dr. Dennis Maelzer
Ellen Stock
Jürgen Berghahn

Antwort Kleine Anfrage 803