Bei einem Betreiberwechsel in Landeseinrichtungen für Flüchtlinge kommt es regelmäßig zu arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen unter anderem um die Frage, ob ein Betriebsübergang vorliegt und damit eine Weiterbeschäftigungspflicht des bisherigen Personals besteht.
Die Gewerkschaft Ver.di in Ostwestfalen-Lippe hat vor diesem Hintergrund bereits am 18. Dezember 2017 dem Flüchtlingsministerium als auch im weiteren Verlauf dem Arbeitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen eine „Regelung zur Sicherung der Kontinuität der Leistungserbringung und Verhinderung von Arbeitslosigkeit bei Betreiberwechseln in Landeseinrichtungen für geflüchtete Menschen in Nordrhein-Westfalen“ vorgeschlagen. Auf eine Antwort wartet die Gewerkschaft nach eigenen Angaben bis heute vergeblich. Die Regelung soll aus Sicht der Gewerkschaft folgende Punkte umfassen:
(1) Bei einem Betreiberwechsel durch Neuvergabe bzw. Ausschreibung hat der neue Auftragnehmer den Beschäftigten im Rahmen des ausgeschriebenen Auftragsvolumens ein Angebot, mindestens auf Basis der bisherigen Arbeitsbedingungen (z. B. Beschäftigungszeiten, Urlaubsregelung, Entgelt, Eingruppierung) zu unterbreiten.
(2) Ist das neue ausgeschriebene Auftragsvolumen nachweislich geringer, so dass die Übernahme aller Beschäftigten nicht möglich ist oder nicht genügend Stellen mit entsprechender Qualifikation vorhanden sind, so sind die Kriterien für die Sozialauswahl, für ein Angebot nach Abs. 1, im Sinne des § 1 Abs. 3 KSchG anzuwenden.
(3) Die Regelung des § 613 a BGB bleiben unberührt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
- Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag für eine „Regelung zur Sicherung der Kontinuität der Leistungserbringung und Verhinderung von Arbeitslosigkeit bei Betreiberwechseln in Landeseinrichtungen für geflüchtete Menschen in Nordrhein-Westfalen“?
- Im Zuge der Diskussion um den Betreiberwechsel an der ZUE Oerlinghausen hat es mehrere inzwischen rechtskräftige Urteile gegeben, die einen Betriebsübergang bei Betreiberwechsel bestätigt haben und damit ein Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses zur Folge hatten. Inwieweit hat die Landesregierung mit einer Änderung der Ausschreibungsverfahren auf diesen Umstand reagiert?
- Bei dem Betreiberwechsel der ZUE in Oerlinghausen kam es zu Auseinandersetzungen zwischen dem Betreiber und der zuständigen Gewerkschaft unter anderem über die tarifliche Eingruppierung der Beschäftigten. Das Land hat sich hier moderierend zugunsten der Beschäftigten eingebracht. Bei dem Betreiberwechsel der ZUE in Herford kommt es ebenfalls zu arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. Wie bewertet die Landesregierung nun diesen Betriebsübergang?
- Welche Informationen liegen der Landesregierung vor, dass bei Betreiberwechseln von Landeseinrichtungen für Geflüchtete im Jahr 2017 und 2018 Übernahmen von Beschäftigten nicht oder nicht zu den bestehenden arbeitsvertraglichen Bedingungen erfolgt sind? (Bitte die betroffenen Landeseinrichtungen aufführen und die Anzahl der jeweiligen Beschäftigten benennen.)
- Ausschreibungen für den Betrieb von Landeseinrichtungen für Geflüchtete erfolgten bislang zumeist über einen Zeitraum von 2 Jahren. Aus welchem Grund erfolgen die Ausschreibungen nicht für einen deutlich längeren Zeitraum oder gar ohne zeitliche Begrenzung?
Dr. Dennis Maelzer
Ellen Stock
Jürgen Berghahn
Christian Dahm
Angela Lück
Christina Weng
Regina Kopp-Herr
Georg Fortmeier
Christina Kampmann