Die Neue Westfälische berichtet in ihrer Ausgabe vom 29. Juni 2018, dass die Stadt Delbrück Flüchtlingen 3.000 Euro Rückkehrgeld bietet. Damit soll den Menschen ein Neustart in ihrer Heimat ermöglicht werden. Zudem bewertet die Stadt das finanzielle Risiko als gering und rechnet mit Einsparungen, da die Kosten für abgelehnte Asylbewerber von der Kommune getragen werden müssen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
- Hat die Stadt Delbrück die Landesregierung über die Einführung des Rückkehrgeldes informiert?
- Wie bewertet die Landesregierung den Vorstoß?
- Ist der Landesregierung bekannt, welchem Personenkreis die Stadt Delbrück das Rückkehrgeld anbietet?
- Plant die Landesregierung die Kosten für abgelehnte Asylbewerber zu übernehmen, um die Kommunen entsprechend zu entlasten?
Jürgen Berghahn
Ibrahim Yetim