Kleine Anfrage 3730 – Heimatförderung der Landesregierung. Wie hält es die Landesregierung mit dem Informations- und dem Budgetrecht der Abgeordneten?

Die Landesregierung hat das Förderprogramm „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen.“ am 15. August 2018 vorgestellt. Das Gesamtförderungsvolumen soll demnach zwischen 2018 und 2022 rund 150 Millionen Euro betragen, mit denen die Gestaltung der Heimat vor Ort gefördert werden soll. Das Förderprogramm teilt sich in fünf Teilprogramme auf („Heimat-Scheck“, „Heimat-Preis“, „Heimat-Werkstatt“, „Heimat-Fonds“, „Heimat-Zeugnis“).

Die Abgeordneten Gordan Dudas, Marlies Stotz, Stefan Kämmerling und Sarah Philipp der SPD-Fraktion haben sich jeweils mit Kleinen Anfragen zum Heimatförderprogramm an die Landesregierung gewandt. Die SPD-Fraktion hat mit Berichtsbitten im Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen wiederholt Auskunft unter anderem über die Antragssteller und die Empfänger der bewilligten Förderanträge erbeten. Die Landesregierung ist bisher alle Informationen zu den Antragsstellern sowie den Förderempfängern schuldig geblieben und hat damit das Informations- sowie das Budgetrecht der Abgeordneten verletzt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Welche Anträge auf Gewährung einer Förderung wurden von der Landesregierung seit Bestehen des Programms bis zum 31.12.2019 im Rahmen des Heimatförderprogrammes bewilligt? (Bitte aufschlüsseln nach Teilprogramm, Kommune, Antragssteller mit Klarnamen, Datum der Antragsstellung, Datum der Bewilligung, Fördergegenstand und Fördersumme)
  2. Welche Anträge auf Gewährung einer Förderung wurden von der Landesregierung seit Bestehen des Programms bis zum 31.12.2019 im Rahmen des Heimatförderprogrammes abgelehnt? (Bitte aufschlüsseln nach Teilprogramm, Kommune, Antragssteller mit Klarnamen, Datum der Antragsstellung, Datum der Ablehnung, Grund der Ablehnung, Fördergegenstand und Fördersumme)
  3. Aus welchen Gründen wurden die abgefragten Informationen dem Landtag bisher nicht übermittelt?
  4. Wie bewertet die Landesregierung die Informationsrechte der Abgeordneten im Zusammenhang mit der Abfrage von Mittelverwendungen im Rahmen des Heimatförderprogramms?
  5. Wie bewertet die Landesregierung das Budgetrecht des Landtags bzw. der Abgeordneten im Zusammenhang mit der Abfrage von Mittelverwendungen im Rahmen des Heimatförderprogramms?

Jürgen Berghahn
Dr. Dennis Maelzer
Ellen Stock
uvm.

Antwort Kleine Anfrage 3730