Die K+S Minerals and Agriculture GmbH hat beim Regierungspräsidium Kassel die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Salzabwasser aus der Gewinnung und Aufbereitung von Kalisalzen sowie der Aufhaldung von Salzabfällen in die Werra gem. §§ 8 Abs. 1, 9 Abs. 1 Nr. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2027 beantragt.
Die Antragstellerin betreibt in Hessen und Thüringen das Werk Neuhof-Ellers (Hessen) sowie das Werk Werra, welches ein Verbundbergwerk mit den Kalifabriken Hattorf (Hessen), Unterbreizbach (Thüringen) und Wintershall (Hessen) ist. In den beiden Werken werden Kalirohsalze abgebaut und anschließend zur Verwertung als Düngemittel sowie als Vorprodukte für vielfältige technische, industrielle und pharmazeutische Anwendungen aufbereitet. Hierbei fallen salzhaltige Produktionswässer an. Bei der Aufbereitung fallen feste Rückstände an, die nach Maßgabe zugelassener bzw. planfestgestellter bergrechtlicher Betriebspläne aufgehaldet werden. Bei der Aufhaldung entstehen aufgrund von Niederschlägen salzhaltige Wässer. Des Weiteren fallen im Rahmen des Bergbaubetriebes noch weitere Salzabwasserströme wie beispielsweise Gruben- und Drainwässer an. Sämtliche Wässer sind durch die Antragstellerin ordnungsgemäß zu entsorgen. Die beantragte Einleitung von Salzabwasser in die Werra/Weser soll der Entsorgung der anfallenden Salzabwasserströme dienen.
Der Antrag umfasst im Wesentlichen
- die maximalen Einleitmengen von 6,7 Mio. m3/a Salzabwasser für das Jahr 2021 bzw. 6,0 Mio. m3/a Salzabwasser für die Jahre 2022-2027,
- die maximale Jahreseinleitfracht für die Wässer der Sicherungs- und Kompensationsmaßnahmen der Haldenerweiterungen Wintershall und Hattorf von bis zu 28.500 t/a Gesamtmineralisation für das Jahr 2021 und bis zu 64.000 t/a Gesamtmineralisation für den Zeitraum 2022-2027.
Die neu beantragten Einleitungsmengen überschreiten die Zielvorgaben für einen guten ökologischen Zustand von Werra und Weser bis spätestens 2027 deutlich. Unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen von Chlorid, Kalium und Magnesium liegen die Belastungen der Abwässer um ein Vielfaches über den angestrebten natürlichen Werten. Die Weserministerkonferenz hatte am 15.08.2019 den Weserrat gebeten, das Zielwertkonzept für die Aktualisierung des Bewirtschaftungsplanes bis zum 2. Quartal 2020 fortzuschreiben.
Fragen
- Sieht die Landesregierung das Ziel der europaweiten Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) durch den neuen Einleitungsantrag der Firma K+S gefährdet?
- Wird die Landesregierung zu dem Antrag Stellung nehmen oder den Landtag NRW über den Sachverhalt unterrichten?
- Welches Ergebnis erwartet die Landesregierung vom Treffen der Weser-Ministerkonferenz im August 2020 für den Bewirtschaftungsraum bis 2027?
- Liegt der Landesregierung ein neues Zielwertkonzept gemäß Weser-Ministerkonferenz vom 15.08.2019 vor?
- Welche Perspektive hat die Weser, wenn die Bezirksregierung Kassel den genannten Antrag der Firma K+S genehmigt?
Jürgen Berghahn
Christian Dahm
Angela Lück
Ernst-Wilhelm Rahe
Christina Weng
Antwort Kleine Anfrage 3902