Die Landesregierung plant ein Gesetz, mit dem beim Neubau von Windrädern ein Mindestabstand von 1000 Metern zu Wohnhäusern festgeschrieben werden soll. Welche Auswirkungen das auf die Planungen sowie die Erneuerung – das sogenannte Repowering – von Windkraftanlagen in Lippe hätte, wollte der SPD-Landtagsabgeordnete Jürgen Berghahn in einer Kleinen Anfrage von der Landesregierung wissen. „Die Antwort ist ernüchternd“, erklärt Berghahn.
Anstatt wie gewünscht auf konkrete Planungen in Lippe einzugehen, verwies die Landesregierung in ihrer jetzt veröffentlichten Antwort lediglich auf die Überarbeitung der Potenzialstudie Windenergie aus dem Jahre 2012, die derzeit durchgeführt werde. „Mit keinem Wort wird auf mögliche Folgen eingegangen. Bei mir verfestigt sich daher immer mehr der Eindruck, dass mit der 1000-Meter-Abstandsregel die Windkraft weiter beschnitten werden soll anstatt für einen notwendigen Ausbau zu sorgen, bei dem die verschiedenen Interessen wie Naturschutz, Energieausbau und die der Anwohner und Anlieger berücksichtigt werden“, ärgert sich Berghahn. Auch in Lippe sei der Ärger und die Verunsicherung groß, was der Mindestabstand für laufende Flächenplanung für Windenergie, den Neubau und das Repowering von Windrädern bedeuten könnte.
In Lippe geht beispielsweise bis 2025 bei 53 Windrädern die technische Lebensdauer von 20 Jahren zu Ende, sodass ein Repowering nötig wird. „Doch ob diese bestehenden Windenergieanlagen aufgrund der neuen Mindestabstandsregelung überhaupt erneuert zugelassen werden können/dürfen, wird völlig offen gelassen. Hier wird ein Gesetz auf den Weg gebracht, ohne die Auswirkungen zu kennen“, kritisiert Berghahn.
Umweltverbände wie der BUND sprechen davon, dass die bloße Ankündigung des 1000 Meter Mindestabstands den Ausbau der Windenergie in NRW quasi abgewürgt habe. Dem BUND zufolge sind im vergangenen Jahr gerade einmal 285 MW bei den Windkraftanlagen in NRW hinzugekommen. Dabei schätzt die Umweltschutzorganisation, dass das bevölkerungsreichste Bundesland einen Zuwachs von 900 MW im Jahr bräuchte, um den NRW-Anteil am 65-Prozent-Ausbauziel der Bundesregierung erfüllen zu können.
Hinzu kämen zahlreiche Arbeitsplätze, die in den vergangenen Jahren bei den Erneuerbaren Energien entstanden seien und nun in Gefahr geraten könnten, sollte es mit einem Ausbau weiter nur schleppend bzw. gar nicht vorangehen.
„Ich lehne die pauschale Abstandsregel der Landesregierung ab. Stattdessen schlagen wir einen Flächendeckel vor, um den Windkraftausbau dort zu begrenzen, wo der Ausbau bereits weit fortgeschritten ist“, sagt Berghahn. NRW benötige mehr Windkraft für die sichere, zukunftsfähige Energieversorgung, für kommunale Einnahmen und gute Arbeitsplätze in der Zukunftsbranche Windenergie. „Und dazu braucht es Planungssicherheit für alle Beteiligten und nicht eine überall spürbare Verunsicherung durch eine 1000-Meter-Abstandsregelung, die Windkraft beschneidet“, stellt Berghahn fest.