Kleine Anfrage 5966 – Bewilligung von Sonn- und Feiertagsarbeit: Plant die Landesregierung eine Marginalisierung der Gewerkschaften?

Sonn- und Feiertage sind in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich arbeitsfreie Tage. An ihnen gilt ein Beschäftigungsverbot, welches im Grundgesetz verankert ist. Ausnahmen vom Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen müssen, sofern sie nicht bereits anderweitig geregelt sind, bei der zuständigen Bezirksregierung beantragt werden.

Der „Erlass zur Durchführung des Arbeitszeitgesetzes des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW vom 30. Dezember 2013 (III 2 – 8312)“ regelt unter anderem die Bewilligung von Sonn- und Feiertagsarbeit nach § 13 Absatz 4 und 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Insbesondere wird im Erlass festgehalten, dass der Antragsteller Stellungnahmen der Arbeitnehmervertretung und der zuständigen Gewerkschaft beizubringen hat bzw. diese durch die Bezirksregierungen eingeholt werden.

Zudem wird in Punkt 7.6 konkretisiert: „Der Nachweis und die Prüfung der Voraussetzung, dass die Konkurrenzfähigkeit durch die Sonntagsarbeit im Ausland unzumutbar beeinträchtigt werden muss, bereiten in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten. (…) Zur Aufklärung des Sachverhalts sind daher die Stellungnahmen von Arbeitnehmervertretung und Gewerkschaft von besonderer Bedeutung.“

In der jüngeren Vergangenheit wurden diese Stellungnahmen der Gewerkschaften von der Bezirksregierung Detmold jedoch nicht mehr benötigt bzw. nicht mehr angefragt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Hat der Erlass zur Durchführung des Arbeitszeitgesetzes in der oben genannten Fassung noch Gültigkeit?
  2. Plant die Landesregierung eine Änderung der oben genannten Fassung bzw. hat sie diese bereits vollzogen?
  3. Wird auch in Zukunft eine Stellungnahme der Gewerkschaft für die Genehmigung der Sonn- und Feiertagsarbeit nach § 13 Absatz 4 und 5 ArbZG notwendig sein?
  4. Falls nicht: Wieso nicht?
  5. Wie genau ist derzeit das Genehmigungsverfahren bei Sonn- und Feiertagsarbeit geregelt?

Jürgen Berghahn

Antwort Kleine Anfrage 5966