Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen sieht vor, dass im Fall der Sperrungen von Bundesfernstraßen den Anwohnern an Umleitungsstrecken die Ausgaben für Lärmschutzmaßnahmen an ihren Gebäuden erstattet werden. Damit sollen die Auswirkungen des ansteigenden Verkehrslärms entlang von Umleitungsstrecken verringert und die Akzeptanz in der Bevölkerung für notwendige Umleitungen erhöht werden.
Konkret ist geplant, dass Gebäudeeigentümern die Ausgaben für Schallschutzmaßnahmen erstattet werden können, wenn der Straßenverkehrslärm entlang einer Umleitungsstrecke um mindestens drei Dezibel ansteigt, der Beurteilungspegel von 64 Dezibel am Tag oder 54 Dezibel in der Nacht überschritten wird und die Streckenumleitung länger als zwei Jahre andauern wird.