- 219a gestrichen!
Wir haben den Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Ärzt:innen können jetzt über Schwangerschaftsabbrüche informieren, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Das stärkt das Selbstbestimmungsrecht von Frauen.
Parlamentarische Bilanz der SPD-Fraktion
Wir haben den Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Ärzt:innen können jetzt über Schwangerschaftsabbrüche informieren, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Das stärkt das Selbstbestimmungsrecht von Frauen.