Rede Jürgen Berghahn (SPD)
132. Plenarsitzung / Freitag, 20. Oktober 2023
TOP 9 / 2./3. Lesung Regierungsentwurf:
„Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes“
Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Ampelkoalition hat bereits 2/3 ihrer Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt bzw. ist sie angegangen – und mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung geht es wieder einen großen Schritt vorwärts! Wir ändern damit heute insgesamt zehn Gesetze, um alle Verkehrsträger voranzubringen.
Im Bereich Straße haben wir uns mit den Ländern abgestimmt, welche Autobahnengpässe besonders zügig beseitigt werden müssen, um Staus zu vermeiden. Diese 138 Projekte werden ins überragende öffentliche Interesse gestellt und stehen somit ganz oben auf der Liste.
Dazu verknüpfen wir die Straße zukünftig mit nachhaltiger Energie! Denn auch die Schnellladeinfrastruktur wird zukünftig im überragenden öffentlichen Interesse stehen und deutlich schneller vorangebracht werden als bisher. Damit geben wir der Antriebswende einen Booster, um auch die Straße klimafreundlicher zu gestalten.
Und wenn Sie bald auf der Autobahn fahren: wundern Sie sich nicht über die vielen Windräder und Photovoltaikanlagen! Denn mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ermöglichen wir den vereinfachten Bau auf ausgewiesenen Flächen entlang der Autobahn. So kann auch diese für mehr Nachhaltigkeit sorgen.
Ehrlich gesagt bringen uns nachhaltige Energien und Straßen aber nicht so richtig weiter, wenn die Brücken marode sind.
Deshalb hat die Regierung bereits etliche Maßnahmen zu deren besserer Instandhaltung beschlossen; mit diesem Gesetz wird das Ganze fortgeführt. So werden von nun an auch beklagte Brückenbauwerke erst- und letztinstanzlich vom Bundesverwaltungsgericht behandelt.
Zudem entfällt zukünftig die Genehmigungspflicht für Brücken, die im Zuge einer notwendigen Sanierung erweitert bzw. auf einen modernen Stand gebracht werden sollen – ebenso wie die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Damit wird der gesamte Planungs- und Genehmigungszeitraum halbiert! Wie gut das mit funktioniert, sehen wir übrigens gerade bei der Rahmedetalbrücke. Nachdem die alte Brücke im Mai gesprengt wurde, konnte Bundesminister Wissing am 5. Oktober den ersten Spatenstich setzen – herzlichen Glückwunsch dazu!
Neben der Straße und den zugehörigen Brücken ist selbstverständlich auch die Schiene wichtig! Denn wir wollen und müssen die Bahn attraktiver machen und müssen deshalb auch dort tätig werden. Für alle Projekte des Bundesschienenwegeausbaugesetzes gilt deshalb zukünftig das überragende öffentliche Interesse. Sprich: der Ausbau des Schienennetzes genießt höchste Priorität. Das bezieht sich übrigens auch explizit auf die Schienenverkehrsprojekte in den Kohleausstiegsregionen. Denn der beschlossene Kohleausstieg hat für die Abbauregionen natürlich Konsequenzen, wie z.B. den Wegfall von Arbeitsplätzen. Indem dort die Schiene gestärkt wird, schaffen wir wirtschaftliche und berufliche Alternativen und fördern die Region.
Das waren jetzt nur einige wenige Auszüge aus dem Genehmigungsbeschleunigungsgesetz. Aber selbst an diesen sehen Sie schon, dass wir umfassende und vor allem wirksame Maßnahmen angehen, um Verkehrsinfrastrukturprojekte voranzubringen. Das bedeutet auch, nicht nur die Maßnahmen an sich, sondern auch die Prozesse zu verändern.
Und deshalb werden die Verfahren zukünftig endlich digitalisiert. Planunterlagen können digital abgerufen werden; Einwendungen können digital abgegeben werden; verschiedene Verfahrensschritte können parallel stattfinden – so sieht eine moderne Planung aus!
Dass wir unsere Verkehrsinfrastruktur modernisieren und wieder in einen guten Zustand bringen, ist für Deutschland als Industriestandort elementar!
Da ist zum einen der zügige Transport von Waren und Gütern – dieser ist für Arbeitsplätze, aber auch die Wirtschaft und die innereuropäische Anbindung wichtig. Da hängt sehr viel von einer guten Infrastruktur ab!
Zum anderen dürfen wir nicht vergessen, dass ein gutes Mobilitätsangebot für die Bürgerinnen und Bürger auch gesellschaftliche Teilhabe bedeutet! Konkret bedeutet dies, dass es die Wahl zwischen verschiedenen Verkehrsträgern geben muss – nutze ich die Bahn, das Auto oder das Fahrrad? Diese Frage hängt in erster Linie natürlich vom Angebot, aber eben auch vom Weg, vom Zustand der Infrastruktur und der Verlässlichkeit.
Und auch da setzen wir mit dem Genehmigungsbeschleunigungsgesetz an. Entlang von Bundesstraßen können zum Beispiel bald Radwege gebaut werden, ohne vorher eine langwierige Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen zu müssen. Die Bürgerinnen und Bürger können also entscheiden, ob sie den Weg zur 10 km entfernten Arbeitsstelle mit dem Auto oder dem Rad zurücklegen.
Falls Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, allerdings in einer mittelgroßen bis großen Stadt leben und gerne Tram, S- oder Regionalbahn fahren: auch da wird die Bahn bald schneller zu Ihnen kommen. Denn Projekte, die durch Kommunen und Länder im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes kofinanziert werden und vornehmlich dem Schienenpersonennahverkehr dienen, können nun auch durch entsprechende Regelungen zügiger realisiert werden.
Zusammenfassend kann man sagen, dass wir heute für den Verkehrsbereich eines der größten Gesetzesvorhaben der letzten Jahre verabschieden – und damit Beschleunigung, Klimaschutz und Bürgerfreundlichkeit ordentlich voranbringen!
Vielen Dank.