Besserer Schutz für Beschäftigte von Paketdiensten

In Deutschland werden täglich 60 Millionen Briefe und 10 Millionen Pakete verschickt. Das zeigt die große Bedeutung, die ein verlässlicher und bezahlbarer Post- und Paketservice für alle Bürgerinnen und Bürger hat. Um die Post fit für die Zukunft zu machen, beschließt der Bundestag in dieser Woche die erste Reform des Postgesetzes seit 27 Jahren.

Damit wird die flächendeckende und erschwingliche Versorgung der Menschen mit Briefen und Paketen gedeckt – in der Stadt und im ländlichen Raum. Auch faire Wettbewerbsbedingungen im wachsenden Paketmarkt werden in dem Gesetz nachjustiert.

„Besonders wichtig ist mir als Gewerkschaftsmitglied und ehemaliger Betriebsrat der Schutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und gute Arbeitsbedingungen. Auch auf dem Paketmarkt“, sagt Jürgen Berghahn, lippischer Bundestagsabgeordneter. „Der Marktzugang wird daran gekoppelt, dass die Regelungen zu Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Wer sich nicht an die Spielregeln hält, verliert den Zugang.“

Das Gesetz verpflichtet Subunternehmer der großen Paketdienstleister und deren Auftragnehmer engmaschiger und schärfer auf die Einhaltung von Mindestlohn-, Arbeitszeit- und Arbeitsschutzvorschriften zu achten. Besondere Regelung: Paketzustelerinnen und -Zusteller dürfen nichtmehr zu schwere Pakete tragen. Ab einem Gewicht von über 20 kg dürfen nur noch zwei Personen das Paket tragen. Ausnahmen dürfen nur gemacht werden, wenn es geeignete Hilfsmittel gibt.