Aktuelle Informationen zum Gebäudeenergiegesetz

SPD-Bundestagsfraktion setzt sich für eine sozialgerechte Energiewende ein.

In den vergangenen Tagen und Wochen hat es eine breite gesellschaftliche Debatte zum Gebäudeenergiegesetz und den darin vorgesehenen Regelungen gegeben. Dabei ist deutlich geworden: unser gemeinsames Ziel, bis 2045 klimaneutral zu leben, stellt uns vor große Herausforderungen. Denn jetzt geht es nicht mehr um die Formulierung allgemeiner Klimaschutzziele, jetzt wird es für sehr viele sehr konkret. Dabei zeichnet diese Koalition aus, dass wir die sozialen, ökologischen und ökonomischen Fragen zusammen denken. Für die SPD ist klar: niemand soll auf dem Weg zur Klimaneutralität zurückgelassen werden, jeder muss die Möglichkeit haben, auf klimafreundliche Alternativen umzusteigen, ohne damit finanziell überfordert zu werden.

In den bisherigen parlamentarischen Gesprächen ist es uns gelungen, einen echten

Paradigmenwechsel im Gebäudeenergiegesetz zu erzielen: Eine verpflichtende deutsch-landweite kommunale Wärmeplanung wird zukünftig das zentrale Steuerungsinstrument für die Kommunen und eine wertvolle Orientierungshilfe für die Bürger*innen in der Wärmewende sein. Auch kleine Kommunen werden in die flächendeckende kommunale Wärmeplanung einbezogen. Denn niemand kennt die Situation vor Ort besser als unsere Kommunen. Deshalb ist es richtig, wenn sie jetzt die Möglichkeit erhalten, selbst zu entscheiden, wo sie welche Wärmeversorgung vorsehen. Auch hier gilt das Motto der Vereinten Nationen: Global denken, lokal handeln.

Aus der kommunalen Wärmeplanung wird für alle Bürger*innen ersichtlich, welche Wärmeversorgungsmöglichkeiten in ihrer Straße geplant und zukünftig zur Verfügung stehen. Auf dieser Basis kann jeder aus den vor Ort zur Verfügung stehenden Alternativen die für sich beste Wärmeversorgung wählen, z. B. Fernwärme, Strom, klimaneutrales Gas, Holz und Pellets oder anderes.

Am 1 Januar 2024 sollen das Gebäudeenergiegesetz und das Gesetz über die Kommunale Wärmeplanung in Kraft treten. Dann gilt:

1. Es liegt keine kommunale Wärmeplanung vor

Jeder kann weiter heizen mit der Heizung, die er gerade hat. Keiner muss seine Heizung austauschen. Wer sich nach dem 1. Januar 2024 eine neue Heizung einbaut, sollte sich aber genau überlegen, welches System eine Zukunft hat. Mit einer Heizung, die zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben wird, ist man auf der sicheren Seite. Sie ist nicht nur gut für das Klima, sondern perspektivisch auch für den eigenen Geldbeutel – denn Gas und Öl werden langfristig immer teurer.

Wer sich nach Inkrafttreten des GEG dennoch für eine Heizung entscheidet, die mit Gas oder Öl betrieben wird, läuft später Gefahr, diese bei dann geltender kommunaler Wärmeplanung nach einer angemessenen Übergangsfrist mit einer klimaneutralen Komponente (Wärmepumpe, Solarthermie, etc.) ergänzen oder komplett austauschen zu müssen, so dass der dann erforderliche Anteil von 65 Prozent erneuerbare Energien in der Wärmeversorgung erreicht wird.

Klimafreundliche Heizungen rechnen sich:

Der Umstieg auf klimafreundliches Heizen sorgt nicht nur für mehr Klimaschutz, sondern schützt auch vor hohen finanziellen Belastungen. Denn: Wer heute eine neue Heizung einbaut, nutzt diese 20 bis 30 Jahre lang. Da die Preise für Gas und Öl in den kommenden Jahren auch aufgrund des CO2-Preises weiter steigen werden, wird fossiles Heizen für viele Menschen deutlich teurer. Wer also schon jetzt auf eine Heizung mit erneuerbaren Energien umsteigt, macht sich unabhängig von den künftigen Preissteigerungen fossiler Brennstoffe. Durch diesen Effekt rechnet sich somit die Anschaffung einer zu Beginn teureren klimafreundlichen Heizung. Über die gesamte Lebensdauer der Heizung, zahlen sich die zunächst höheren Investitionskosten aus. Weitere Infos: www.spdfraktion.de/heizungswende.

Damit niemand leichtfertig eine fossil betriebene Heizung installiert, werden wir mit Informationskampagnen und Beratungen darüber aufklären, dass diese Heizungen in späteren Jahren aufgrund steigender Gas- und Ölpreise hohe Betriebskosten nach sich ziehen und gegebenenfalls später ergänzt bzw. ausgetauscht werden müssen.

Bereits im geltenden Gebäudeenergiegesetz ist festgelegt, dass Gas und Öl-Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, nicht mehr betrieben werden dürfen. Ausgenommen von dieser Regel sind Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel.

Nur in Neubaugebieten gilt ab dem 1. Januar 2024 die Pflicht zur Installation von klimafreundlichen Heizungen, die mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden.

2. Es liegt eine kommunale Wärmeplanung vor

Bis spätestens Ende 2028 müssen alle Kommunen ihre Wärmeplanung beschließen und ihre Wärmeversorgungsgebiete ausweisen. Sie geben Auskunft darüber, welche Wärmeversorgung zukünftig in den jeweiligen Gebieten möglich sein wird. Dann wird klar, wer sich an Fernwärme anschließen kann, wo Stromnetze den Betrieb einer Wärmepumpe erlauben, ob es künftig ein klimaneutrales Gasnetz geben wird, oder ob man sich unabhängig von Netzen z. B. mit Holz und Pellets versorgen kann. Auf Grundlage der kommunalen Wärmeplanung kann jeder wählen, welche vor Ort an-gebotene Alternative für die jeweils individuelle Situation am besten ist. Das heißt: Jede Kommune entscheidet selbst, welche Alternativen wo künftig angeboten werden sollen.

Nur wer sich nach Inkrafttreten des Gesetzes, also nach dem 1. Januar 2024, auf eigenes Risiko noch eine mit Gas oder Öl betriebene Heizung installiert, muss nach Inkrafttreten der kommunalen Wärmeplanung und nach einer angemessenen Übergangsfrist dafür sorgen, dass seine Heizung insgesamt mindestens zu 65 Prozent erneuerbare Energie nutzt.

Heizungen, die bereits vor dem 1. Januar 2024 eingebaut worden sind, genießen auch jetzt noch Bestandsschutz und können weiter betrieben werden. Klar ist aber auch, dass Gasheizungen nur so lange betrieben werden können, wie die Kommune ein Gasnetz zur Verfügung stellt. Spätestens 2045 muss die gesamte Wärmeversorgung klimaneutral erfolgen.

Beim Umstieg auf klimaneutrale Heizungssysteme sollen die verschiedenen Optionen gleichwertig behandelt werden, um den regionalen Unterschieden Rechnung zu tragen. Die Erfüllungsoptionen sollen praxistauglich sein und Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. Die Bedingungen zur Erreichung des 65%-Ansatzes werden einheitlich für Neubau und Bestand überarbeitet.

Bei allen Erfüllungsoptionen werden die diskriminierenden technischen Anforderungen an die Heizung und die Infrastruktur gestrichen. Das bedeutet beispielsweise:

  • Heizungen, die mit Holz und Pellets betrieben werden, erfüllen die 65 %-Vorgabe ausnahmslos. Beim Einsatz von Holz und Pellets sind Fehlanreize zu vermeiden.
  • die im Gesetzentwurf vorgesehenen Transformationspläne entfallen. Stattdessen müssen die Kommunen und Betreiber einen verbindlichen Fahrplan mit verbindlichen und nachvollziehbaren Zwischenzielen (Monitoring) zum Hochlauf des Wasserstoffs bis 2045 vorlegen, um die Transformation des Gasnetzes zu gewährleisten.
  • Unnötige ordnungsrechtliche Vorgaben, die weder zur Erfüllung der 65%-Anforderung benötigt werden noch Bestandteil von Vereinbarungen der Koalition sind, werden gestrichen.

3. Schutz der MieterInnen

Für uns bleibt der Schutz der Mieter*innen bei der Wärmewende ein zentrales und unverzichtbares Anliegen. Wir haben dazu wichtige Leitlinien festgelegt, die wir in den kommenden Verhandlungen mit unseren Ampelpartner*innen weiter konkretisieren und ausgestalten werden.

Hinsichtlich der Förderung und der Modernisierungsumlage werden wir uns für sozial gerechte Lösungen stark machen. Denn für die SPD steht fest, dass die Wärmewende die schon bestehende Krise auf dem Wohnungsmarkt nicht weiter verschärfen darf. Viele Mieter*innen sind finanziell schon jetzt über den Maßen belastet und an einer Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Mieterschutzregelungen durch das Bundesjustizministerium fehlt es weiterhin. Die Mieter*innen dürfen nun nicht auch noch durch die Sanierungskosten finanziell überfordert werden.

 4. Förderung

Es wird – finanziert über den Klima- und Transformationsfonds (KTF) – eine Förderung des Bundes geben, die passgenau die einzelnen Bedürfnislagen und sozialen Härten bis in die Mitte der Gesellschaft berücksichtigt. Wir werden darauf achten, dass diese Förderung sozial ausgestaltet ist und sicherstellt, dass niemand überfordert wird.